Lieferantenerklärungen 2026
Zum 01.01.2026 sind für die meisten Ländern der PEM-Zone die (neuen) revidierten Regeln in Kraft getreten – die bisherigen (alten) Regeln gelten nur noch im präferenziellen Warenverkehr mit Algerien und dem Libanon.
Bereits vorletzten Jahr sind zwei neue Präferenzabkommen der EU für den präferenziellen Warenverkehr mit Neuseeland (01.05.2024) und mit Kenia (01.07.2024) in Kraft getreten, während 2025 keine neuen Präferenzabkommen hinzugekommen sind. Für das Jahr 2026 rechnen wir mir der Modernisierung des bestehenden Abkommens mit Mexiko sowie eventuell mit der vorläufigen Anwendung des Mercosur-Abkommens (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay). Die Verhandlungen zu den Abkommen mit Indien und Indonesien sind zwar abgeschlossen, jedoch dürften diese Abkommen frühestens im nächsten Jahr tatsächlich in Kraft treten.
Wie in den vergangenen Jahren finden Sie nachstehend Sie einige Hinweise, wie Sie Ihre Lieferantenerklärungen für das Jahr 2026 ausstellen können.
