Beschreibung
Das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht unterliegt einem permanenten Wandel und exportierende Unternehmen sollten sich daher stets auf dem „Laufenden“ halten. Wie in jedem Jahr treten auch zum 01.01.2027 zahlreiche Änderungen in den Bereichen Zoll, Präferenzrecht und Exportkontrolle in Kraft, die für exportierende Unternehmen von entscheidender Bedeutung sind.
Zielsetzung
Die Teilnehmer erhalten einen kompakten Überblick zu den Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zum 01.01.2027.
Zielgruppe
Sachbearbeiter in den Abteilungen Vertriebsinnendienst, Export- und Versandabwicklung, sowie Fach- und Führungskräfte in exportierenden Unternehmen
Außenhandelsstatistik
- Neues Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2027
- Stand der HS-Reform zum 01.01.2028
- Einreihungsverordnungen, verbindliche Zolltarifauskünfte
- Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2027
- Intrahandelsstatistik 2027
Umsatzsteuer und EU-Binnenmarkt
- Aktuelle Rechtsprechung
- Stand der Reform des EU-Umsatzsteuerrechts
- Reformpaket „ViDA“ – VAT in the Digital Age
Zollrecht (Einfuhr und Ausfuhr)
- Stand der Reform des UZK, Reformierter Zollkodex der Union (R-UZK)
- Neues zum Ausfuhrverfahren
- neue Codierungen, neue Merkblätter
- Exkurs: neues zum Zollwert
Außenwirtschaftsrecht
- EU-Dual-Use-Verordnung (aktueller Stand)
- Übersicht der Embargoländer zum 01.01.2026, Schwerpunkt: Russland und Iran
- Güterlisten und deren Anwendung; Änderungen zum Jahreswechsel 2026/ 2027
- Umschlüsselungsverzeichnis 2026/ 2027; Stichwortverzeichnis 2027
Warenursprung und Präferenzen
- Übersicht Präferenzabkommen der EU zum 01.01.2027
- Revidiertes Regionales Übereinkommen
- Auswirkungen auf Ursprungsregeln und Lieferantenerklärungen
- Neue Präferenzabkommen: Mercosur, Indien, Indonesien
- Ermächtigter Ausführer, Arbeits- und Organisationsanweisung
- Registrierter Ausführer (REX)
Nachhaltigkeitsgesetzgebung
- Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)
- Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
- EU-Lieferkettengesetz (CSDDD)
- EU-Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten (Forced Labour, EUFLR)
Durchführungsgarantie bedeutet, dass das Seminar auch mit nur einem Teilnehmer durchgeführt werden würde. Der Vertrag über die Buchung des Online-Seminars wird mit Zusendung der Anmeldebestätigung verbindlich. Die Rechnung wird nach Durchführung des Online-Seminars zugestellt. Bei Rücktritt bis 7 Tage vor Seminarbeginn erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von € 20, erfolgt die Abmeldung später, so sind 90% der Seminargebühr zu entrichten. Die Vertretung gemeldeter Teilnehmer ist selbstverständlich möglich. Sollten wir das Seminar aufgrund von Krankheit des Referenten oder aus anderen wichtigen Gründen absagen müssen, werden Sie rechtzeitig informiert. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Gerichtsstand ist Kassel.
pro Teilnehmer € 178,00 – Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21a), bb) UStG
Sie erhalten per E-Mail vorab praxisgerechte und gut verständliche Seminarunterlagen. Ihr Teilnahmezertifikat erhalten Sie nach Durchführung des Online-Seminars mit der Rechnung per E-Mail.