Beschreibung
Der Außenwirtschaftsverkehr ist frei. Dennoch unterliegen Exporte in Drittländer zahlreichen Einschränkungen und selbst harmlos anmutende Waren können Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Jeder Exporteur ist vor jeder Ausfuhr verpflichtet, Warenempfänger, Bestimmungsland sowie Verwendungszweck andere warenbezogene Beschränkungen (Dual-Use etc.) zu prüfen.
Zielsetzung
Die Teilnehmer erhalten zunächst einen Überblick über die Systematik der Exportkontrolle. Im Anschluss wird die konkrete Anwendung anhand praktischer Beispiele behandelt. Im Mittelpunkt steht die Umsetzung des erlernten Wissens in die Praxis.
Einführung in die Exportkontrolle
- Systematik und Struktur der Exportkontrolle
- Grundbegriffe, Definitionen, Rechtsvorschriften
- Ausführer im Zollrecht und im Außenwirtschaftsrecht
- Zusammenhänge Zoll, BAFA, Abgrenzung der US-Re-Exportkontrolle
Länderbezogene Exportkontrolle
- Teilembargos, Waffenembargos, Finanzsanktionen
- Überblick zu aktuellen Länderembargos
- Spezial: EU-Embargo gegen Russland
- Hinweise zur Abwicklung, insbesondere kritische Länder, Genehmigungscodierungen (Y920 etc.)
Personenbezogene Exportkontrolle
- Sanktionierte Personen und Organisationen („Finanz-Sanktionslisten“)
- Empfänger in der Zollanmeldung
- EU-Verordnungen 881/2002 (Al Quaida), 2580/2001 (Terror) und 753/2011 (Taliban)
Güterbezogene Exportkontrolle
- EU-Dual-Use-VO, Ausfuhrliste, Stichwortverzeichnis, Anti-Folter-VO
- Umgang mit dem Umschlüsselungsverzeichnis und mit dem EZT-Online, Ermittlung der korrekten Genehmigungscodierungen (3LNA/81, Y901, Y906 etc.), Abwicklung in ATLAS
- Kenntnisbegriff, kritische Endverwendungen, catch-all-Klauseln, „Red Flags“
- Elektronische Medien (Downloads, Uploads, Serverbereitstellung, Cloud Computing), Ersatzteillieferungen, Warenzusammenstellungen, Handels- und Vermittlungsgeschäfte, Dienstleistungen, Technologietransfer
- Einzelgenehmigungen, Allgemeine Genehmigungen, Nullbescheide, Auskunft zur Güterliste
- Organisation der Exportkontrolle im Unternehmen
- Ausfuhrverantwortlicher/ Exportkontrollbeauftragter
- Innerbetriebliche Exportkontrolle, ICP (Internal Compliance Programme)
Durchführungsgarantie bedeutet, dass das Seminar auch mit nur einem Teilnehmer durchgeführt werden würde. Der Vertrag über die Buchung des Online-Seminars wird mit Zusendung der Anmeldebestätigung verbindlich. Die Rechnung wird nach Durchführung des Online-Seminars zugestellt. Bei Rücktritt bis 7 Tage vor Seminarbeginn erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von € 20, erfolgt die Abmeldung später, so sind 90% der Seminargebühr zu entrichten. Die Vertretung gemeldeter Teilnehmer ist selbstverständlich möglich. Sollten wir das Seminar aufgrund von Krankheit des Referenten oder aus anderen wichtigen Gründen absagen müssen, werden Sie rechtzeitig informiert. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Gerichtsstand ist Kassel.
pro Teilnehmer € 319,00 – Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21a), bb) UStG
Sie erhalten per E-Mail vorab praxisgerechte und gut verständliche Seminarunterlagen. Ihr Teilnahmezertifikat erhalten Sie nach Durchführung des Online-Seminars mit der Rechnung per E-Mail.