Beschreibung
Grundsätzlich hat jeder Ausführer vor jeder Ausfuhr zu prüfen, ob diese zulässig bzw. genehmigungsbedürftig sein könnte. Dazu gehören der Überprüfung der belieferten Kunden (An wen liefere ich?) und Länder (Wohin liefere ich?) auch die Klassifizierung der zu liefernden Güter (Was liefere ich?) und deren Verwendungswecke (Für welche Zwecke liefere ich?). Hierzu sind strukturierte innerbetriebliche Prozesse zu installieren, zu überwachen und zu dokumentieren. Insbesondere in Außenwirtschaftsprüfungen durch die Zollverwaltung wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen geprüft. Hierzu ist eine schriftliche Arbeitsanweisung (sog. „Internal Compliance Program“) mit genau definierten Prozessen sehr hilfreich und diese kann sogar zu Reduzierung der Haftung des Unternehmens und seiner Mitarbeiter beitragen.
Zielsetzung
Im Online-Seminar wird aufgezeigt, wie ein derartiges System aufgebaut sein kann. Anhand konkreter Schritte lernen Sie, wie Sie auch in Ihrem Unternehmen ein derartiges System installieren, überwachen und dokumentieren können.
Organisation der innerbetrieblichen Exportkontrolle
- Aufgabe der innerbetrieblichen Exportkontrolle
- Der Begriff „Compliance“
- Notwendigkeit eines innerbetrieblichen Compliance-Program (ICP) im Rahmen der Sorgfaltspflichten der Unternehmensleitung
- Der Ausfuhrverantwortliche als Mitglied der Unternehmensleitung – „Exportkontrolle ist Chefsache!“
Haftungsrisiken vermeiden
- Haftungsfragen für Fach- und Führungskräfte
- Verstöße in Form von Arbeits- oder Systemfehlern
- Ordnungswidrigkeit und Straftaten im Außenwirtschaftsrecht
- Mit einem ICP die Haftungsrisiken reduzieren
Aufbauorganisation
- Aufbau und Gliederung eines ICP
- Bekenntnis der Unternehmensleitung zu den Zielen der Exportkontrolle
- Risikoanalyse
- Meldeverfahren bei Verstößen
- Personelle und technische Ressourcen
- Arbeitsanweisungen und Prozesshandbuch
Ablauforganisation
- Länderembargos prüfen
- Sanktionslistenprüfungen
- Kunden- und Transaktionsprüfung
- Güterlistenprüfungen
- Exkurs: Versendung von Mails, Uploads, Downloads und technische Unterstützung
- Kontrolle nicht-gelisteter Güter: sog. „catch-all-Klauseln“
- Meldepflichten im Zahlungsverkehr
- Ausfuhrgenehmigungen
Dokumentation und Archivierung von Unterlagen
Durchführungsgarantie bedeutet, dass das Seminar auch mit nur einem Teilnehmer durchgeführt werden würde. Der Vertrag über die Buchung des Online-Seminars wird mit Zusendung der Anmeldebestätigung verbindlich. Die Rechnung wird nach Durchführung des Online-Seminars zugestellt. Bei Rücktritt bis 7 Tage vor Seminarbeginn erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von € 20, erfolgt die Abmeldung später, so sind 90% der Seminargebühr zu entrichten. Die Vertretung gemeldeter Teilnehmer ist selbstverständlich möglich. Sollten wir das Seminar aufgrund von Krankheit des Referenten oder aus anderen wichtigen Gründen absagen müssen, werden Sie rechtzeitig informiert. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Gerichtsstand ist Kassel.
pro Teilnehmer € 178,00 – Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21a), bb) UStG
Sie erhalten per E-Mail vorab praxisgerechte und gut verständliche Seminarunterlagen. Ihr Teilnahmezertifikat erhalten Sie nach Durchführung des Online-Seminars mit der Rechnung per E-Mail.