Beschreibung
Unsere Welt wird immer digitaler – zunehmende elektronische Kommunikation über E-Mails, Smartphones, Uploads, Downloads, Cloud-Computing, Online-Konferenzen bergen jedoch auch potenzielle Schwachstellen im Hinblick auf Exportkontrollsysteme und insbesondere den Technologietransfer. Betroffen sind sowohl der Bereich der Ausfuhr von Technologie als auch die Erbringung technischer Unterstützung. Beschränkungen können bei Technologie und Software bestehen – betroffen sind viele Fachbereiche im Unternehmen wie Vertrieb, Technik, Einkauf und natürlich Entwicklung sowie Wartung und Service.
Zielsetzung
Das Seminar gibt zunächst einen Überblick über die geltenden exportkontrollrechtlichen Beschränkungen im Bereich des immateriellen Technologietransfers und zeigt eventuelle Genehmigungspflichten auf. Den Schwerpunkt bildet danach die konkrete Umsetzung im Unternehmen, beispielsweise bei der Angebotsabgabe, in Einkaufsprozessen, bei Dienstreisen und bei Serververlagerungen
Zielgruppe
Geschäftsführer und Prokuristen, Leiter und Mitarbeiter der Bereiche Import, Einkauf und Logistik sowie Vertrieb und Fach- und Führungskräfte, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr tätig sind. Es werden Grundkenntnisse im Bereich Zoll vorausgesetzt
Einführung, Begriffe und Definitionen
- Rechtsgrundlagen der europäischen Exportkontrolle
- Haftungsrisiken bei Vorsatz, Fahrlässigkeit und Arbeitsfehlern
- Der Güterbegriff in der Exportkontrolle: Waren, Software und Technologie
- Definition: „unverzichtbare Technologie“
Ausfuhr und Verbringung von Technologie
- Dual-Use-Güter und in Teil A Abschnitt A Ausfuhrliste gelistete Güter
- Ausfuhr und Verbringung von Technologie
- Übertragung und Bereitstellung von Technologie
Technische Unterstützung
- Kritische technische Unterstützung
- Beispiel: militärische Endverwendung und Flugkörper
Empfehlung zur Umsetzung in Unternehmen
- Verantwortlichkeiten festlegen
- Checkliste „Red Flags“
- Bewertung und Kennzeichnung von kritischen technischen Dokumenten
- Technologietransfer bei Angebotsabgabe
- Technologietransfer in Einkaufsprozessen
- Technologietransfer bei Dienstreisen
- Technologietransfer bei Serververlagerungen
- Technologietransfer bei unbefugten Zugriffen
- Technologietransfer bei Zugriffen eigener Mitarbeiter im Ausland
- Technologietransfer bei Zugriffen ausländischer Mitarbeiter
Durchführungsgarantie bedeutet, dass das Seminar auch mit nur einem Teilnehmer durchgeführt werden würde. Der Vertrag über die Buchung des Online-Seminars wird mit Zusendung der Anmeldebestätigung verbindlich. Die Rechnung wird nach Durchführung des Online-Seminars zugestellt. Bei Rücktritt bis 7 Tage vor Seminarbeginn erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von € 20, erfolgt die Abmeldung später, so sind 90% der Seminargebühr zu entrichten. Die Vertretung gemeldeter Teilnehmer ist selbstverständlich möglich. Sollten wir das Seminar aufgrund von Krankheit des Referenten oder aus anderen wichtigen Gründen absagen müssen, werden Sie rechtzeitig informiert. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Gerichtsstand ist Kassel.
pro Teilnehmer € 178,00 – Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21a), bb) UStG
Sie erhalten per E-Mail vorab praxisgerechte und gut verständliche Seminarunterlagen. Ihr Teilnahmezertifikat erhalten Sie nach Durchführung des Online-Seminars mit der Rechnung per E-Mail.